§ 1 Der vereinbarte Personenpreis beinhaltet alle Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Kosten für die Programmgestaltung, sowie alle durch das Programm bedingten Kosten. Im Preis nicht enthalten sind die Kosten für zusätzliche Unternehmungen, sogenannte Exkursionen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch die Kosten für z.B. die Ausleihe von Fahrrädern, Skiausrüstung oder die Beteiligung an Fahrten und anderen Eintritten. Bei einer späteren An- oder früheren Abreise einzelner Personen sind weiterhin 100% des vereinbarten Personenpreises evtl. zuzüglich der Gebühr für den Ausfallschutz zu bezahlen.
§ 2 Hin- und Rückfahrt sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung. Die Kosten hierfür müssen - wenn nicht anders vereinbart - vom Gast direkt (z.B. mit dem gewählten Busunternehmen) abgerechnet werden.
§ 3 Die Zuordnung der einzelnen Zimmer, Trakte oder Häuser richtet sich überwiegend nach organisatorischen Gesichtspunkten (wie z.B. Anzahl der Teilnehmer); entsprechende Wünsche der Gäste können deshalb nicht immer berücksichtigt werden. Im Haus können zeitgleich andere Gruppen untergebracht sein.
§ 4 Gruppen ab angereisten 20 Personen erhalten einen Freiplatz; ab 28 angereisten Personen gewähren wir 2 Freiplätze. Diese neue Freiplatzregelung ersetzt die alte, personengebundene Freiplatzregelung mit Wirkung vom 21.08.2006.
§ 5 Der Gast verpflichtet sich, das Objekt, deren Einrichtung und Zubehör sowie vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden am Objekt oder der Einrichtung/dem Zubehör sind sofort unseren Mitarbeitern vor Ort zu melden. Selbst verursachte Schäden müssen ersetzt werden. Sofern Sie über keine Private Haftpflicht verfügen, empfehlen wir den Abschluss einer Reisehaftpflicht.
§ 6 Die Rechnungslegung erfolgt bei Kursende. Der Betrag ist nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Bevorzugte Zahlungsmittel sind ec-Karte oder in bar.
§ 7 Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50,- € pro entfallendem Kurs fällig. Sollte es der GFE nicht gelingen, die in Anspruch genommenen Kurstermine anderweitig zu vergeben, wird eine zusätzliche Schadenspauschale in Höhe von 60% der vereinbarten Kursgebühr zur Zahlung fällig. Dem Gast bleibt hierbei die Möglichkeit, der GFE nachzuweisen, dass der tatsächlich eingetretene Schaden geringer ist. Diese Regelung gilt auch für die Absage einzelner Personen. Wir empfehlen deshalb unbedingt den Abschluss unseres Ausfallschutzes oder einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 8 Die GFE kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Wichtige Gründe sind z.B. höhere Gewalt, Beeinträchtigungen der Sicherheit und/oder Gesundheit der Teilnehmer während der Veranstaltung oder Krankheit von nicht ersetzbarem Personal (Kursleiter, Sicherheitspersonal, etc.). Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
§ 9 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lüneburg, soweit rechtlich zulässig.
§ 10 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.
Bestimmungen für den Ausfallschutz
§ 1 Wer ist versichert?
Versichert ist die im Buchungsvertrag verbindlich angegebene Personenzahl, sofern der Ausfallschutz an gegebener Stelle nicht ausdrücklich abgelehnt wurde.
§ 2 Für welche Reise gilt der Ausfallschutz?
Der Ausfallschutz gilt für den jeweils versicherten Kursaufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich.
(Storno-)Kosten durch Dritte (z.B. Hin- und Rückfahrt mit einem Busunternehmen oder der Bahn) sind kein Bestandteil des Ausfallschutzes und müssen vom Gast direkt mit dem entsprechenden Anbieter abgerechnet werden.
§ 3 Wann beginnt und wann endet der Ausfallschutz?
Der Ausfallschutz tritt mit dem Abschluss des Buchungsvertrages in Kraft und beginnt zum selbigen Zeitpunkt.
Der Ausfallschutz endet mit der Beendigung des gebuchten Kursaufenthaltes.
§ 4 Was kostet der Ausfallschutz?
Die Kosten für den Ausfallschutz belaufen sich auf 4,00 € pro Person ausgehend von der im Buchungsvertrag angegeben Gesamtpersonenzahl (Betreuer + Teilnehmer).
Sollte die tatsächlich angereiste Gesamtpersonenzahl größer sein, als im Buchungsvertrag angegeben, ist der Betrag auch für die hinzugekommenen Betreuer oder Teilnehmer zu bezahlen.
§ 5 Wann ist der Betrag zu zahlen?
Der Betrag für den Ausfallschutz ist nach Rechnungslegung am Kursende sofort zur Zahlung fällig.
§ 6 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt unternehmen (Obliegenheiten)?
Die versicherte Person ist verpflichtet,den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden;den Schaden unverzüglich der GFE anzuzeigen.
§ 7 Was ist bei Nichtantritt des Kursaufenthaltes versichert?
Bei Nichtantritt der Reise von bis zu 20% (gerundet) der verbindlich angegeben Gesamtpersonenzahl sind keine vertraglich geschuldeten Stornokosten zu entrichten.
Im Falle eines Ausfalls von mehr als 21% der angegeben Gesamtpersonenzahl (incl. einer Komplettstornierung) werden für die restlichen Personen Stornierungsgebühren in Höhe von 60% des vereinbarten Pro-Kopf-Preises berechnet.
§ 8 Unter welchen Voraussetzungen erbringt die GFE die Leistungen?
Ausfallschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung des Kursaufenthaltes nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person während der Dauer des Ausfallschutzes von jeglichen Ereignissen betroffen wird.
§ 9 Wann verliert die versicherte Person den Anspruch auf die Leistung?
Die GFE wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die versicherte Person nach Eintritt des Leistungsfalls versucht, die GFE durch unzutreffende Angaben über Umstände zu täuschen, die für die Leistungspflicht nach Grund und/oder Höhe von Bedeutung sind.